Überschreitet der deklarierte Warenwert 1.000 EUR, verlangt die App:
die MRN-Nr. des Ausfuhrbegleitdokuments am Paket und
das ABD als PDF, angehängt als eigenes Zolldokument vom Typ Zollerklärung (DCL).
Fehlt eine der beiden Angaben, wird der Upload vor der Übertragung blockiert.
Für Verträge, Zertifikate oder andere reine Dokumente legen Sie eine Verpackung an und aktivieren Dokumentensendung. Verwenden Sie dazu den mit DHL abgestimmten Dokumenten-Produktcode.
Eine so gekennzeichnete Sendung wird auch bei einem Ziel außerhalb der EU ohne Waren-Zolldeklaration übertragen.
Aktivieren Sie „Dokumentensendung“ niemals für Waren, Muster mit Warenwert oder Datenträger, wenn diese zollrechtlich als Ware gelten. Lassen Sie Zweifelsfälle durch Ihre Exportverantwortlichen prüfen.
Großbritannien (GB) wird als Drittland behandelt. Für Nordirland kann je nach Warenverkehr der eigene Code XI relevant sein. Klären Sie die korrekte Behandlung mit Ihrer Zollabteilung.
