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Druckregel

Wann QR-Code und Zahlungslink auf einem Beleg erlaubt sind.

QR-Code und Zahlungslink erscheinen nur, wenn die Druckregel den Beleg freigibt und der Rechnungsdruck-Modus nicht auf Nichts steht.

Rechnungsdruck-Modus

In der Einrichtung unter Zahlungsinfo auf Rechnung:

Modus
Ergebnis

Nichts

Kein QR-Code, kein Link auf dem Beleg.

QR-Code

Nur der QR-Code (Standard).

Zahlungslink

Nur der klickbare Button.

QR-Code und Zahlungslink

Beides.

Breite und Höhe des QR-Codes (50–500 Pixel, Standard 150) sind nur editierbar, wenn ein QR-Code vorgesehen ist.

Die drei optionalen Kennzeichen

Schalter in der Einrichtung
Standard
Wirkung, wenn aktiv

Zuständigkeitseinheit beachten

aus

ZE am Beleg muss gesetzt sein und VR Payment QR-Code drucken haben.

Zahlungsbedingung beachten

an

Zahlungsbedingung muss das QR-Kennzeichen haben. Leere ZB = kein QR/Link.

Debitor-Kennzeichen beachten

aus

Am Debitor muss VR Payment QR-Code erlauben gesetzt sein.

Die meisten Mandanten nutzen keine Zuständigkeitseinheiten. Lassen Sie Zuständigkeitseinheit beachten aus. Mandanten mit ZE (z. B. Filialsteuerung) schalten den Schalter ein.

Stammdaten vorbereiten

  • Zahlungsbedingungen: Feld VR Payment QR-Code drucken. Die Aktion Zahlungsbedingungen vorbereiten setzt es bei allen Bedingungen außer Lastschrift/Abbuchung.

  • Zuständigkeitseinheiten: Feld VR Payment QR-Code drucken, Aktion Alle Zuständigkeitseinheiten freigeben.

  • Debitor: Feld VR Payment QR-Code erlauben (nur relevant, wenn der Debitor-Schalter an ist).

Factbox am Beleg

Auftrag, Rechnung und gebuchte Rechnung zeigen, ob QR/Link erlaubt ist und warum nicht – z. B. „Die Zahlungsbedingung K15 erlaubt keinen QR-Code.“