Druckregel
Wann QR-Code und Zahlungslink auf einem Beleg erlaubt sind.
QR-Code und Zahlungslink erscheinen nur, wenn die Druckregel den Beleg freigibt und der Rechnungsdruck-Modus nicht auf Nichts steht.
Rechnungsdruck-Modus
In der Einrichtung unter Zahlungsinfo auf Rechnung:
Nichts
Kein QR-Code, kein Link auf dem Beleg.
QR-Code
Nur der QR-Code (Standard).
Zahlungslink
Nur der klickbare Button.
QR-Code und Zahlungslink
Beides.
Breite und Höhe des QR-Codes (50–500 Pixel, Standard 150) sind nur editierbar, wenn ein QR-Code vorgesehen ist.
Die drei optionalen Kennzeichen
Zuständigkeitseinheit beachten
aus
ZE am Beleg muss gesetzt sein und VR Payment QR-Code drucken haben.
Zahlungsbedingung beachten
an
Zahlungsbedingung muss das QR-Kennzeichen haben. Leere ZB = kein QR/Link.
Debitor-Kennzeichen beachten
aus
Am Debitor muss VR Payment QR-Code erlauben gesetzt sein.
Stammdaten vorbereiten
Zahlungsbedingungen: Feld VR Payment QR-Code drucken. Die Aktion Zahlungsbedingungen vorbereiten setzt es bei allen Bedingungen außer Lastschrift/Abbuchung.
Zuständigkeitseinheiten: Feld VR Payment QR-Code drucken, Aktion Alle Zuständigkeitseinheiten freigeben.
Debitor: Feld VR Payment QR-Code erlauben (nur relevant, wenn der Debitor-Schalter an ist).
Factbox am Beleg
Auftrag, Rechnung und gebuchte Rechnung zeigen, ob QR/Link erlaubt ist und warum nicht – z. B. „Die Zahlungsbedingung K15 erlaubt keinen QR-Code.“
